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Pendlerpauschale & Pendlereuro 2026: So viel Steuergeld gibt es zurück

Pendlerpauschale 2026 auf einen Blick:

  • Kleine Pendlerpauschale: bis zu 2.016 € pro Jahr (ab 60 km)
  • Große Pendlerpauschale: bis zu 3.672 € pro Jahr (ab 60 km, bereits ab 2 km möglich)
  • Pendlereuro als zusätzlicher direkter Steuerabsetzbetrag
  • Nur das Ergebnis des amtlichen Pendlerrechners ist rechtsverbindlich

Wer in Österreich täglich zur Arbeit pendelt, lässt oft mehrere hundert Euro Steuergeld liegen, weil die Pendlerpauschale nie beantragt wurde. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale, die aktuellen Beträge je Kilometerstaffel sowie den zusätzlichen Pendlereuro und zeigt, wie die Beantragung über den amtlichen Pendlerrechner abläuft.

Gerade bei einem Jobwechsel, Umzug oder einer Änderung der Arbeitszeiten lohnt sich eine erneute Prüfung des Anspruchs, da sich Wegstrecke und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel im Lauf der Zeit ändern können. Wer die Pendlerpauschale einmal korrekt eingestuft hat, sollte diese Einstufung daher regelmäßig aktualisieren.

Kleine vs. große Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zumutbar ist. Voraussetzung ist dabei eine einfache Wegstrecke von mindestens 20 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Die große Pendlerpauschale greift hingegen, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf zumindest dem halben Arbeitsweg nicht möglich oder unzumutbar ist, etwa mangels Anbindung oder wegen unzumutbarer Wegzeit. In diesem Fall reicht bereits eine Distanz ab 2 km, um einen Anspruch zu begründen.

Die Zumutbarkeit wird dabei nicht subjektiv eingeschätzt, sondern folgt klaren, im Pendlerrechner hinterlegten Kriterien zu Fahrzeit und Entfernung zur nächsten Haltestelle. Wer meint, Anspruch auf die große Pendlerpauschale zu haben, sollte das Ergebnis des Rechners daher in jedem Fall abwarten, statt sich auf eine eigene Einschätzung zu verlassen.

Beträge nach Kilometerstaffel

Beide Varianten sind nach der Länge der einfachen Wegstrecke gestaffelt. Bei der kleinen Pendlerpauschale gelten 2026 folgende Jahresbeträge: 756 € ab 20 km, 1.476 € ab 40 km und 2.016 € ab 60 km.

Bei der großen Pendlerpauschale liegen die Jahresbeträge höher: 372 € bereits ab 2 km, 1.476 € ab 20 km, 2.568 € ab 40 km und 3.672 € ab 60 km. Die genaue Einstufung sowie die Zumutbarkeitsprüfung erfolgen ausschließlich über den amtlichen Pendlerrechner des Finanzministeriums.

Der Pendlereuro als zusätzlicher Absetzbetrag

Zusätzlich zur Pendlerpauschale steht der Pendlereuro zu, ein eigener Steuerabsetzbetrag, der sich direkt nach der Kilometeranzahl der einfachen Wegstrecke richtet und unmittelbar von der Lohnsteuer abgezogen wird, statt nur die Bemessungsgrundlage zu mindern. Dadurch wirkt er unabhängig vom individuellen Grenzsteuersatz in voller Höhe.

Der Pendlereuro wird gemeinsam mit der Pendlerpauschale über dieselben Formulare erfasst und muss nicht gesondert beantragt werden, sobald der Pendlerrechner die Wegstrecke bestätigt hat.

Da sowohl die Pendlerpauschale als auch der Pendlereuro auf derselben Wegstrecke basieren, verändert sich bei einer Neuberechnung durch den Pendlerrechner automatisch auch die Höhe des Pendlereuros. Eine separate Anpassung ist daher nicht nötig, solange die Grunddaten im Pendlerrechner aktuell gehalten werden.

Der amtliche Pendlerrechner

Nur das Ergebnis des Pendlerrechners unter pendlerrechner.bmf.gv.at ist für Finanzamt und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Das Tool berücksichtigt die konkrete Wegstrecke, die verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel sowie die tatsächliche Fahrzeit und ermittelt daraus automatisch, ob die kleine oder große Pendlerpauschale zusteht und in welcher Höhe.

Nach Eingabe von Wohn- und Arbeitsadresse sowie der Arbeitszeiten erzeugt der Pendlerrechner ein PDF-Formular, das als Nachweis beim Arbeitgeber oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung dient.

Es empfiehlt sich, den Ausdruck des Pendlerrechners gut aufzubewahren, da das Finanzamt diesen bei einer Prüfung als Nachweis verlangen kann. Ändert sich im Lauf der Zeit die Verkehrsanbindung, etwa durch neue öffentliche Linien, kann sich auch die Einstufung ändern, weshalb eine erneute Abfrage in regelmäßigen Abständen sinnvoll ist.

So beantragen Sie die Pendlerpauschale

Der einfachste Weg führt über den Arbeitgeber: Der Ausdruck des Pendlerrechners wird in der Personalabteilung hinterlegt, damit Pendlerpauschale und Pendlereuro bereits laufend bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt werden.

Wurde dies versäumt, lässt sich der Anspruch auch nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu über FinanzOnline erklärt der Beitrag zur Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline.

Bis zur erneuten Abgabe eines gültigen Ergebnisses bleibt die zuletzt übermittelte Einstufung des Pendlerrechners maßgeblich. Wer also noch kein aktuelles Ergebnis vorliegen hat, sollte dieses möglichst zeitnah nachreichen, um keine unnötige Lücke bei der Berücksichtigung der Pauschale entstehen zu lassen.

Teilzeit, Homeoffice und Aliquotierung

Wer nicht an jedem Arbeitstag ins Büro fährt, etwa durch Teilzeit oder regelmäßiges Homeoffice, erhält die Pendlerpauschale aliquotiert: Je nach Anzahl der tatsächlichen Fahrten im Kalendermonat steht nur ein Drittel, zwei Drittel oder der volle Betrag zu. Wer überwiegend von zu Hause arbeitet, sollte zusätzlich prüfen, ob sich die Homeoffice-Pauschale stärker auszahlt als die Pendlerpauschale für die verbleibenden Bürotage.

Einen Gesamtüberblick über alle Abzüge der Arbeitnehmerveranlagung bietet der Hauptratgeber zu Steuern & Abzüge.

Häufige Fehler bei der Pendlerpauschale

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die eigene Einschätzung der Zumutbarkeit reiche für den Antrag aus. Tatsächlich ist ausschließlich das Ergebnis des amtlichen Pendlerrechnersmaßgeblich, auch wenn die gefühlte Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln subjektiv länger erscheint.

Ebenso wird bei einem Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel während des Jahres oft vergessen, den Pendlerrechner erneut auszufüllen. Die bisherige Einstufung bleibt dann unverändert bestehen, obwohl sich die tatsächliche Wegstrecke bereits geändert hat, was zu einer falschen Pauschale führen kann.

Auch die Aliquotierung bei Teilzeit oder häufigem Homeoffice wird gelegentlich übersehen: Wer deutlich weniger als die volle Anzahl an Arbeitstagen ins Büro fährt, muss die entsprechend reduzierte Pendlerpauschale angeben, statt automatisch den vollen Jahresbetrag zu übernehmen.

Kombination mit anderen Abzügen

Die Pendlerpauschale lässt sich problemlos mit weiteren Abzügen der Arbeitnehmerveranlagung kombinieren, etwa mit Werbungskosten für Arbeitsmittel oder Fortbildungen sowie mit Sonderausgaben. Sie wirkt dabei unabhängig von anderen Absetzbeträgen wie dem Familienbonus Plus oder dem Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag.

Für Selbstständige mit SVS-Pflichtversicherung gilt die Pendlerpauschale in dieser Form nicht, da sie an ein Dienstverhältnis gekoppelt ist. Wer sowohl unselbstständig als auch selbstständig tätig ist, sollte die jeweiligen Abzüge daher getrennt betrachten – mehr dazu im Beitrag zu SVS-Beiträgen steuerlich absetzen.

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Weitere Abzüge der Arbeitnehmerveranlagung, die sich gut mit der Pendlerpauschale kombinieren lassen.

Häufig gestellte Fragen zur Pendlerpauschale

Antworten auf häufige Fragen zur kleinen und großen Pendlerpauschale, zum Pendlereuro und zur korrekten Beantragung.

Die kleine Pendlerpauschale gilt, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist, und setzt eine einfache Wegstrecke von mindestens 20 km voraus. Die große Pendlerpauschale greift, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel überwiegend unzumutbar oder unmöglich ist – hier reicht bereits eine Distanz ab 2 km. Welche Variante zusteht, ermittelt ausschließlich der amtliche Pendlerrechner.