Wer dauerhaft aus Österreich auswandert, sollte sich frühzeitig mit den Auswirkungen auf das Pensionskonto, die Abfertigung Neu und eine eventuell bestehende Zukunftsvorsorge auseinandersetzen. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Unterschiede je nach Zielland.
Eine gute Vorbereitung erleichtert spätere Anfragen erheblich, da viele Behördenwege und Rückfragen bei Anbietern aus dem Ausland deutlich aufwendiger sein können als innerhalb Österreichs. Wer die wichtigsten Unterlagen und Ansprechpartner schon vor dem Wegzug zusammenträgt, erspart sich spätere Komplikationen.
Das Pensionskonto bleibt bestehen
Alle bis zum Wegzug erworbenen Versicherungszeiten bleiben dauerhaft auf dem persönlichen Pensionskonto gespeichert. Eine Auswanderung führt grundsätzlich nicht zum Verlust dieser bereits erworbenen Ansprüche, auch wenn diese erst Jahre oder Jahrzehnte später zu einer tatsächlichen Pensionsleistung führen.
Ob und in welcher Höhe später tatsächlich eine Pension aus Österreich bezogen werden kann, hängt jedoch stark davon ab, ob mit dem jeweiligen Zielland koordinierende Regelungen oderbilaterale Abkommen bestehen.
Der Zugriff auf das eigene Pensionskonto bleibt auch aus dem Ausland über FinanzOnlinemöglich. Es empfiehlt sich, diesen Zugang bereits vor der Auswanderung einzurichten und zu testen, um auch später bequem den aktuellen Stand der eigenen Versicherungszeiten einsehen zu können.
Darüber hinaus lohnt sich ein letzter Kontrollblick auf das Pensionskonto kurz vor der Auswanderung, um sicherzustellen, dass alle bisherigen Versicherungszeiten vollständig und korrekt erfasst sind. Etwaige Lücken lassen sich erfahrungsgemäß deutlich leichter klären, solange noch ein Wohnsitz in Österreich besteht.
Innerhalb der EU und des EWR
Für Personen, die innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums umziehen, gelten koordinierende EU-Regelungen. Diese stellen sicher, dass Versicherungszeiten aus mehreren Mitgliedstaaten für die spätere Pensionsberechnung zusammengerechnet werden, auch wenn in jedem Land nur anteilige Leistungen entstehen.
Dadurch geht in der Regel keine in Österreich erworbene Versicherungszeit verloren, selbst wenn das restliche Erwerbsleben vollständig im EU-Ausland stattfindet.
Dieses Koordinierungssystem erleichtert es insbesondere Personen mit einer international geprägten Erwerbsbiografie, später eine zusammenhängende Übersicht über ihre gesamten Pensionsansprüche zu erhalten. In der Praxis übernimmt meist der zuletzt zuständige Versicherungsträger im jeweiligen Wohnsitzland die Koordination der Anfragen an die übrigen beteiligten Länder.
Wegzug in Drittstaaten außerhalb der EU/EWR
Bei einem Wegzug in Staaten außerhalb der EU/EWR hängt die Behandlung stark davon ab, ob Österreich mit dem jeweiligen Zielland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommengeschlossen hat. Besteht kein solches Abkommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eineTotalerstattung bereits geleisteter Pensionsversicherungsbeiträge beantragt werden.
Vor einer endgültigen Entscheidung empfiehlt sich eine individuelle Anfrage bei derPensionsversicherungsanstalt (PVA), da sich die konkreten Regelungen je nach Zielland erheblich unterscheiden können.
Wichtig ist dabei, dass eine einmal beantragte und ausbezahlte Totalerstattung in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Wer später doch wieder nach Österreich zurückkehrt oder in einen Staat mit bestehendem Abkommen weiterzieht, verliert damit unter Umständen Ansprüche, die bei einem Verbleib im österreichischen System erhalten geblieben wären. Diese Entscheidung sollte daher besonders sorgfältig abgewogen werden.
Vorbereitung vor der Auswanderung
Vor dem eigentlichen Wegzug lohnt sich eine strukturierte Vorbereitung. Dazu zählt zunächst eine vollständige Übersicht über alle bestehenden Vorsorgeprodukte: das Pensionskonto, einen eventuellen Vertrag zur prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sowie das Vorsorgekassenkonto zur Abfertigung Neu.
Ebenso wichtig ist es, die Kontaktdaten der jeweiligen Anbieter und Behörden zu notieren, da viele Anliegen aus dem Ausland nicht mehr so unkompliziert persönlich vor Ort geklärt werden können wie bei einem Aufenthalt in Österreich. Wer frühzeitig klärt, welche Online-Zugänge und Kontaktwege auch aus dem Ausland funktionieren, erspart sich später unnötigen Aufwand.
Abfertigung Neu bei Auswanderung
Das in der Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) angesparte Kapital der Abfertigung Neu bleibt bei einer Auswanderung grundsätzlich bestehen und kann je nach Vertragsbedingungen auch aus dem Ausland beantragt werden, etwa bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder zum Pensionsantritt.
Wie sich eine Auszahlung dieses Kapitals steuerlich optimal gestalten lässt, erklärt der Beitrag zur gestaffelten Auszahlung der Abfertigung Neu.
Wer nach dem Wegzug weiterhin in Österreich beschäftigt bleibt, etwa im Rahmen einer Fernarbeit für einen österreichischen Arbeitgeber, sollte zudem klären, wie sich der geänderte Wohnsitz auf die weitere Einzahlung in die MVK sowie auf eine mögliche spätere Auszahlung auswirkt.
Private Zukunftsvorsorge bei Auswanderung
Bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge kann ein dauerhafter Wegzug ins Ausland unter Umständen als vorzeitige Vertragsauflösung gewertet werden, mit entsprechenden Rückforderungen der staatlichen Prämie. Die genauen Folgen beschreibt der Beitrag zum vorzeitigen Ausstieg aus der Zukunftsvorsorge. Einen Gesamtüberblick über alle Vorsorgeformen bietet der Hauptratgeber zur Pensionskasse und Zukunftsvorsorge.
Bevor ein dauerhafter Wegzug endgültig feststeht, lohnt sich daher eine schriftliche Anfrage beim Anbieter des Zukunftsvorsorge-Vertrags, wie genau eine Auswanderung vertraglich behandelt wird und welche konkreten finanziellen Folgen in diesem speziellen Fall zu erwarten wären. Pauschale Aussagen lassen sich hier kaum treffen, da die Vertragsbedingungen zwischen Anbietern variieren können.
Häufige Fehler bei der Planung
Ein häufiger Fehler besteht darin, die Auswanderung rein aus steuerlicher oder beruflicher Perspektive zu planen, ohne die bestehenden österreichischen Vorsorgeverträge in die Überlegungen miteinzubeziehen. Gerade bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge kann dies zu einer unerwarteten Rückforderung führen.
Ebenso riskant ist es, sich erst nach dem Wegzug um die Klärung offener Fragen zu bestehenden Verträgen zu kümmern. Viele dieser Fragen lassen sich deutlich einfacher und schneller klären, solange noch ein Wohnsitz in Österreich besteht und direkte Gespräche mit Anbietern oder Behörden möglich sind.
Nicht zuletzt unterschätzen viele Auswanderer, wie lange die Bearbeitung von Anfragen aus dem Ausland dauern kann. Wer wichtige Fragen rund um Pensionskonto, Abfertigung Neu und Zukunftsvorsorge rechtzeitig vor dem Wegzug klärt, vermeidet unnötige Wartezeiten und mögliche Missverständnisse über den Postweg oder per E-Mail.