KlarFinanz.at

Abfertigung Neu: Gestaffelte Auszahlung spart Steuern

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Eine Einmalauszahlung nach mindestens drei Jahren profitiert oft von 6 % fixer Steuer
  • Eine Rentenversicherung bietet regelmäßige Zahlungen statt einer Einmalsumme
  • Ein gestaffelter Bezug kann die Steuerprogression spürbar senken
  • Das Kapital bleibt beim Arbeitgeberwechsel automatisch erhalten

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder beim Pensionsantritt stellt sich für viele Beschäftigte die Frage, wie das Kapital der Abfertigung Neu am günstigsten bezogen wird. Dieser Ratgeber vergleicht Einmalauszahlung, Rentenversicherung und gestaffelten Bezug aus steuerlicher Sicht.

Da die Wahl der Auszahlungsart die Nettosumme oft deutlich beeinflusst, lohnt sich eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den verschiedenen Optionen, idealerweise bereits bevor das Dienstverhältnis tatsächlich endet, um ausreichend Zeit für eine fundierte Entscheidung zu haben.

Wie die Abfertigung Neu funktioniert

Seit 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich einen Beitrag in Höhe von 1,53 % des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ein. Dieses Kapital bleibt über die gesamte Erwerbsbiografie hinweg erhalten und kann bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder beim Pensionsantritt bezogen werden.

Grundsätzlich bestehen dabei mehrere Optionen: eine einmalige Kapitalauszahlung, die Übertragung in eine Rentenversicherung oder ein Verbleib des Kapitals bis zu einem späteren Zeitpunkt in der MVK.

Ein wesentlicher Vorteil des Systems gegenüber der früheren Abfertigungsregelung liegt in der vollständigen Portabilität: Das angesparte Kapital geht bei einem Arbeitgeberwechsel nicht verloren, sondern wird unter derselben Mitarbeitervorsorgekasse oder nach einem formellen Übertrag bei einer neuen MVK einfach weitergeführt.

Einmalauszahlung mit 6 % fixer Steuer

Bleibt das Kapital mindestens drei Jahre ohne Zwischenauszahlung in der MVK veranlagt, greift bei einer Einmalauszahlung in der Regel ein begünstigter, fixer Steuersatz von 6 %, anstelle der regulären Lohnsteuerprogression. Diese Regelung macht die Einmalauszahlung für viele Beschäftigte attraktiv.

Wird das Kapital hingegen vor Ablauf dieser Frist entnommen, kann die Begünstigung entfallen und die reguläre Besteuerung zur Anwendung kommen, was die Nettoauszahlung spürbar schmälert.

Gerade bei größeren angesparten Beträgen kann der Unterschied zwischen dem begünstigten fixen Steuersatz und der regulären Lohnsteuerprogression beträchtlich ausfallen. Wer vor der dreijährigen Mindestveranlagungsdauer eine Auszahlung in Erwägung zieht, sollte sich dieser potenziellen finanziellen Einbuße bewusst sein und die Entscheidung entsprechend sorgfältig abwägen.

Übertragung in eine Rentenversicherung

Alternativ zur Einmalauszahlung kann das Kapital der Abfertigung Neu in eine Rentenversicherung übertragen werden. Dadurch entsteht eine laufende, oft lebenslangeZusatzrente, statt einer einmaligen Kapitalauszahlung. Diese Variante eignet sich insbesondere für Personen, die ein regelmäßiges Zusatzeinkommen im Ruhestand bevorzugen.

Vor einer Entscheidung lohnt sich ein genauer Vergleich der angebotenen Rentenhöhe sowie der mit dem Produkt verbundenen Kosten, da sich diese zwischen Anbietern deutlich unterscheiden können.

Bei der Bewertung einer Rentenversicherung sollte zudem berücksichtigt werden, wie flexibel das Produkt im Vergleich zu einer Einmalauszahlung ist. Während eine Einmalauszahlung freie Verfügung über das gesamte Kapital ermöglicht, bindet eine Rentenversicherung das Kapital langfristig und bietet im Gegenzug Planungssicherheit durch regelmäßige Zahlungen.

Diese Entscheidung sollte nicht leichtfertig getroffen werden, da eine einmal gewählte Übertragung in eine Rentenversicherung in der Regel nur schwer rückgängig gemacht werden kann. Ein Vergleich mehrerer Angebote sowie gegebenenfalls eine unabhängige Beratung vor der endgültigen Entscheidung sind daher ratsam.

Gestaffelter Bezug bei Arbeitgeberwechsel

Wer mehrfach den Arbeitgeber wechselt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Teile des Kapitals zu unterschiedlichen Zeitpunkten beziehen. Ein solcher gestaffelter Bezug über mehrere Steuerjahre verteilt kann verhindern, dass eine größere Auszahlung gemeinsam mit anderen Einkünften in eine höhere Progressionsstufe fällt.

Diese Strategie eignet sich besonders bei geplanten Berufsunterbrechungen, etwa bei einer Weiterbildung oder einem Sabbatical, da das laufende Einkommen in diesen Jahren oft ohnehin niedriger ausfällt.

Wichtig ist, dass ein gestaffelter Bezug sorgfältig geplant werden muss, da eine einmal getroffene Entscheidung über den Auszahlungszeitpunkt häufig nicht rückgängig gemacht werden kann. Wer diese Option in Erwägung zieht, sollte die voraussichtliche Einkommensentwicklung der kommenden Jahre möglichst realistisch einschätzen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Häufige Fehler bei der Auszahlungswahl

Ein verbreiteter Fehler besteht darin, sich ausschließlich am begünstigten Steuersatz von 6 % zu orientieren, ohne das eigene Gesamteinkommen im Jahr der Auszahlung realistisch einzuschätzen. Je nach individueller Situation kann auch eine andere Auszahlungsvariante unterm Strich vorteilhafter sein.

Ebenso wird häufig übersehen, dass eine Entscheidung zwischen Einmalauszahlung, Rentenversicherung und gestaffeltem Bezug kaum rückgängig gemacht werden kann. Eine vorschnelle Entscheidung ohne Vergleich mehrerer Angebote oder ohne Rücksprache mit einer unabhängigen Beratung kann sich daher langfristig finanziell nachteilig auswirken.

Verbleib des Kapitals in der MVK

Statt einer sofortigen Auszahlung kann das angesparte Kapital grundsätzlich auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus in der Mitarbeitervorsorgekasse verbleiben. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine Auszahlung zum aktuellen Zeitpunkt steuerlich ungünstig wäre, etwa weil im selben Jahr bereits hohe andere Einkünfte erzielt wurden.

In diesem Fall bleibt das Kapital weiterhin veranlagt und kann zu einem späteren, steuerlich günstigeren Zeitpunkt bezogen werden. Die genauen Modalitäten eines solchen Verbleibs sollten direkt bei der zuständigen MVK erfragt werden.

Ein Vorteil dieses Verbleibs liegt zudem darin, dass das Kapital in dieser Zeit weiterhin am Kapitalmarkt veranlagt bleibt und somit grundsätzlich weiteres Wertsteigerungspotenzial behält, bevor eine endgültige Entscheidung über die konkrete Auszahlungsform getroffen werden muss.

Die passende Strategie wählen

Welche Variante sich am meisten lohnt, hängt stark von der individuellen Einkommenssituation, dem Alter und den persönlichen Zielen im Ruhestand ab. Eine Kombination aus betrieblicher und privater Vorsorge wird im Hauptratgeber zur Pensionskasse und Zukunftsvorsorge ausführlich erklärt.

Wer zusätzlich plant, nach dem Pensionsantritt weiterzuarbeiten oder die Pension vorzubeziehen, findet ergänzende Informationen im Beitrag zum Pensionsantritt mit Vorbezug oder Aufschub.

Grundsätzlich gilt: Je früher sich eine Person mit den verschiedenen Auszahlungsoptionen der Abfertigung Neu auseinandersetzt, desto gezielter lässt sich die eigene Strategie an die individuelle Lebens- und Erwerbssituation anpassen, anstatt die Entscheidung erst kurz vor Beendigung des Dienstverhältnisses unter Zeitdruck treffen zu müssen.

Abschließend empfiehlt es sich, die gewählte Strategie nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit der gesamten persönlichen Vorsorgesituation, etwa einem bestehenden Vertrag zur prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge oder geplanten Einzahlungen zum Jahresende. Nur eine ganzheitliche Betrachtung ermöglicht eine wirklich fundierte Entscheidung über die Auszahlung der Abfertigung Neu.

Artikel teilen:

Weitere Ratgeber zur betrieblichen Vorsorge und zur Zukunftsvorsorge in Österreich.

Häufig gestellte Fragen zur gestaffelten Auszahlung der Abfertigung Neu

Antworten auf häufige Fragen zur Besteuerung, zur Rentenversicherung und zur gestaffelten Auszahlung der Abfertigung Neu.

Bleibt das Kapital mindestens drei Jahre in der Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) veranlagt, greift bei Auszahlung in der Regel ein begünstigter fixer Steuersatz von 6 %. Wird das Kapital früher entnommen, kann stattdessen die reguläre Lohnsteuerprogression zur Anwendung kommen.