Wer in Österreich zwischen einem Angestelltenverhältnis und der Selbstständigkeit wechselt, wechselt in der Regel auch den Sozialversicherungsträger. ÖGK und SVS unterscheiden sich dabei vor allem bei Beitragsberechnung und einzelnen Selbstbehalten, die gerade Selbstständige oft unterschätzen.
Dieser Beitrag erklärt, wie beide Träger im Detail funktionieren, worin sich die Beitragsberechnung unterscheidet und wie sich Selbstbehalte bei der SVS durch die Vorsorgeuntersuchung reduzieren lassen.
Die Träger im Überblick
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist mit Abstand der größte Träger und betreut überwiegend unselbstständig Beschäftigte sowie deren Angehörige. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) wiederum bündelt Gewerbetreibende, Freiberufler und Landwirtinnen und Landwirte unter einem gemeinsamen Dach.
Beide Träger erbringen grundsätzlich dieselben gesetzlichen Pflichtleistungen, da das Leistungsrecht österreichweit einheitlich geregelt ist. Unterschiede entstehen vor allem bei der Berechnung der Beiträge und bei einzelnen Detailregelungen.
Neben ÖGK und SVS gibt es in Österreich mit der BVAEB (Beamte, Eisenbahn, Bergbau) noch einen weiteren großen gesetzlichen Träger, der jedoch einen anderen Personenkreis betreut und hier nicht im Mittelpunkt steht. Für die meisten Angestellten und Selbstständigen bleiben ÖGK und SVS die relevanten Ansprechpartner.
Organisatorisch sind beide Träger bundesweit einheitlich aufgestellt, verfügen jedoch über regionale Landesstellen beziehungsweise Geschäftsstellen, die für die praktische Abwicklung von Anträgen, Erstattungen und individuellen Anfragen zuständig sind. Ein direkter Kontakt zur zuständigen Landesstelle kann bei komplexeren Fragen schneller zu einer verbindlichen Auskunft führen als eine allgemeine Hotline.
Unterschiede bei der Beitragsberechnung
Bei der ÖGK richtet sich der Beitrag nach dem laufenden Bruttoeinkommen und wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Bei der SVS hingegen basiert die Beitragsbemessung häufig auf der Einkommensteuererklärung vorangegangener Jahre, was zu Nachzahlungen oder Gutschriften führen kann.
Wer mit geringem Einkommen selbstständig ist, sollte zusätzlich prüfen, ob eine Beitragsermäßigung infrage kommt. Details dazu liefert der Beitrag SVS-Beitragsermäßigung und Befreiung richtig beantragen.
Diese rückwirkende Bemessung bei der SVS führt in der Praxis häufig zu Beitragsnachzahlungen in den ersten Jahren einer Selbstständigkeit, da die vorläufigen Beiträge zunächst auf Basis einer Mindestbemessungsgrundlage oder einer Schätzung berechnet werden. Wer dieses Risiko kennt, kann frühzeitig Rücklagen bilden, statt von einer unerwarteten Nachforderung überrascht zu werden.
Selbstbehalte bei der SVS
Anders als bei der ÖGK gilt für einen Teil der SVS-Versicherten bei bestimmten ärztlichen Leistungen ein Selbstbehalt, der üblicherweise bei bis zu 20 Prozent der Kosten liegt. Dieser Selbstbehalt betrifft vor allem ambulante Arztbesuche außerhalb der Vorsorgeuntersuchung.
Für Angehörige, die über ÖGK oder SVS mitversichert sind, gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für die Hauptversicherten selbst. Auch hier lohnt sich eine regelmäßige Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung, um mögliche Selbstbehalte zu vermeiden.
Für eine verlässliche und aktuelle Einschätzung empfiehlt sich, gemäß aktueller Gesetzeslage die genauen Prozentsätze direkt bei der SVS oder der Arbeiterkammer (AK) abzufragen, da sich Details gelegentlich ändern können.
Der Selbstbehalt wird in der Praxis häufig direkt mit der laufenden Beitragsvorschreibung verrechnet, nicht unmittelbar beim einzelnen Arztbesuch. Dadurch erscheint der Selbstbehalt für viele Versicherte erst mit zeitlicher Verzögerung auf der Abrechnung, was eine laufende Kontrolle der eigenen Beitragsvorschreibungen umso wichtiger macht.
Wer Unstimmigkeiten bei der berechneten Selbstbehaltshöhe feststellt, kann innerhalb der gesetzlichen Fristen Einspruch erheben und eine Überprüfung der zugrunde gelegten Behandlungsdaten verlangen. Eine zeitnahe Kontrolle der Abrechnungsunterlagen erleichtert diesen Prozess erheblich.
Vorsorgeuntersuchung als Bonus-Hebel
Wer regelmäßig an der kostenlosen Vorsorgeuntersuchung teilnimmt, kann den Selbstbehalt bei der SVS häufig reduzieren oder vollständig vermeiden. Der Nachweis über die Teilnahme wird dabei in der Regel direkt von der untersuchenden Stelle an die SVS übermittelt.
Diese Regelung soll Anreize für Prävention schaffen und wird von der WKO regelmäßig in Informationskampagnen für Selbstständige hervorgehoben.
Praktisch empfiehlt es sich, die Vorsorgeuntersuchung als festen jährlichen Termin im Kalender zu verankern, ähnlich einem Steuertermin. So wird der mögliche Bonus-Effekt nicht versehentlich verpasst, und gleichzeitig profitieren Selbstständige von einer regelmäßigen gesundheitlichen Kontrolle.
Wechsel zwischen ÖGK und SVS
Der Wechsel zwischen den beiden Trägern erfolgt in der Regel automatisch mit dem Wechsel des Erwerbsstatus und erfordert von den Versicherten meist keine aktive Antragstellung. Dennoch empfiehlt es sich, bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit oder zurück in ein Angestelltenverhältnis aktiv Kontakt mit dem jeweiligen Träger aufzunehmen, um Beitragsgrundlagen und laufende Behandlungen reibungslos zu übertragen.
Besonders in der Übergangsphase, etwa im Gründungsjahr einer Selbstständigkeit, können vorläufige Beitragsgrundlagen gelten, die später anhand der tatsächlichen Einkommensteuerbescheide rückwirkend angepasst werden. Wer diese Mechanik kennt, kann überraschende Nachzahlungen besser einplanen.
Auch bestehende Behandlungen oder laufende Krankenstände enden nicht automatisch mit dem Trägerwechsel. Relevante medizinische Unterlagen und Nachweise über bereits in Anspruch genommene Leistungen sollten daher bei einem Trägerwechsel möglichst lückenlos dokumentiert und bei Bedarf an den neuen Träger weitergegeben werden.
Freiwillige Zusatzleistungen im Vergleich
Neben den gesetzlichen Pflichtleistungen bieten beide Träger teilweise freiwillige Zusatzleistungen an, etwa Zuschüsse zu bestimmten Vorsorgeprogrammen, Gesundheitskursen oder Impfungen. Der genaue Umfang dieser freiwilligen Leistungen kann sich im Zeitverlauf ändern und unterscheidet sich teilweise zwischen den Bundesländern.
Es lohnt sich, die aktuellen Angebote regelmäßig direkt bei ÖGK oder SVS abzufragen, da solche Zusatzleistungen oft wenig beworben werden, obwohl sie einen spürbaren finanziellen Vorteil bringen können.
Wer über die gesetzlichen Pflicht- und freiwilligen Zusatzleistungen hinaus zusätzliche Komfortleistungen wünscht, etwa freie Arztwahl im Spital, benötigt dafür in jedem Fall eine private Zusatzversicherung, die unabhängig von ÖGK oder SVS abgeschlossen wird.
Leistungen im Alltag richtig einordnen
Im Alltag zeigt sich der größte praktische Unterschied häufig bei der Wahl zwischen Kassenarzt und Wahlarzt. Wie die Kostenerstattung in diesem Fall konkret funktioniert, erklärt der Beitrag Wahlarzt oder Kassenarzt: So funktioniert die Kostenerstattung in Österreich.
Einen Gesamtüberblick über die gesetzliche und private Absicherung in Österreich bietet der Hauptratgeber zu ÖGK, SVS und Zusatzversicherungen.
Für die tägliche Praxis empfiehlt es sich, die eigene e-card stets griffbereit zu haben, regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen und bei Unklarheiten zur Beitragsvorschreibung frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Träger aufzunehmen, statt Unstimmigkeiten über mehrere Abrechnungsperioden hinweg unbearbeitet zu lassen.