Viele Haushalte in Österreich unterschätzen den tatsächlichen Wert ihres Hausrats erheblich. Ist die Versicherungssumme der Haushaltsversicherung zu niedrig angesetzt, drohe eine sogenannte Unterversicherung, die im Schadenfall die Auszahlung spürbar kürzen kann.
Dieser Beitrag erklärt, wie die proportionale Kürzung konkret berechnet wird, wie sich die Versicherungssumme realistisch ermitteln lässt und welche vertraglichen Bausteine das Risiko einer Unterversicherung dauerhaft reduzieren können.
Was Unterversicherung bedeutet
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Wert des versicherten Hausrats liegt. Der Versicherer geht in diesem Fall davon aus, dass auch die Prämie entsprechend zu niedrig kalkuliert wurde.
Entscheidend ist dabei nicht der subjektive Eindruck der Bewohnerinnen und Bewohner, wie viel ihr Hausrat wert ist, sondern der objektiv ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadens. Gerade bei langjährigen Verträgen ohne Anpassung steigt das Risiko einer Unterversicherung schleichend, da neue Anschaffungen, Preissteigerungen und Wertzuwächse bei Einrichtungsgegenständen selten automatisch berücksichtigt werden.
Die proportionale Kürzung im Schadenfall
Im Schadenfall wendet der Versicherer die sogenannte proportionale Kürzung an: Die Entschädigung wird im selben Verhältnis gekürzt, in dem die vereinbarte Summe unter dem tatsächlichen Wert liegt. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise nur die Hälfte des realen Werts, wird auch die Entschädigung nur zur Hälfte ausbezahlt.
Diese Regelung gilt grundsätzlich unabhängig von der Schadenhöhe und kann auch bei kleineren Schäden erheblich ins Gewicht fallen, sofern kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.
Besonders tückisch ist dabei, dass die Kürzung meist erst im Schadenfall sichtbar wird, wenn ein Sachverständiger den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert des gesamten Hausrats ermittelt und mit der vereinbarten Versicherungssumme vergleicht. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Unterversicherung für die Versicherten oft unbemerkt, da die laufenden Prämienzahlungen keinen Hinweis auf eine zu niedrige Bemessungsgrundlage geben.
Versicherungssumme richtig berechnen
Für eine realistische Versicherungssumme sollte der Wiederbeschaffungswert aller Haushaltsgegenstände, also der Preis für eine Neuanschaffung gleichwertiger Güter, herangezogen werden. Viele Versicherer bieten dafür Faustformeln auf Basis der Wohnfläche an, die bei hochwertiger Einrichtung jedoch häufig zu niedrig ausfallen.
Eine sorgfältigere Methode besteht darin, Raum für Raum eine grobe Inventur vorzunehmen: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Sportausrüstung und sonstige Wertgegenstände werden einzeln erfasst und mit ihrem aktuellen Neupreis bewertet. Die Summe dieser Einzelwerte liefert häufig eine realistischere Grundlage als eine reine Wohnflächen-Faustformel, insbesondere bei überdurchschnittlich hochwertiger Einrichtung oder vielen technischen Geräten.
Wer zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung abschließen möchte, findet im Beitrag Privathaftpflicht für Mieter: Diese Klauseln entscheiden weitere Hinweise zu relevanten Deckungssummen.
Unterversicherungsverzicht als Lösung
Ein Unterversicherungsverzicht verpflichtet den Versicherer, im Schadenfall auf die Einrede der Unterversicherung zu verzichten, sofern die Versicherungssumme nach einer festgelegten Methode, etwa der Wohnflächen-Faustformel, ermittelt wurde. Dieser Baustein ist mittlerweile in vielen modernen Haushaltspolicen Standard.
Wichtig ist jedoch, dass sich der Verzicht in der Regel nur auf die zugrunde gelegte Berechnungsmethode bezieht. Wurde die Versicherungssumme beim Vertragsabschluss falsch oder unvollständig angegeben, etwa durch bewusst zu niedrig geschätzte Wohnfläche, kann der Versicherer sich unter Umständen dennoch auf eine arglistige Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit berufen. Der Unterversicherungsverzicht ersetzt daher keine sorgfältige und ehrliche Angabe der tatsächlichen Wohnsituation.
In der Praxis lohnt es sich, den genauen Wortlaut der Verzichtsklausel zu lesen, da sich Formulierungen zwischen Anbietern unterscheiden können. Manche Versicherer koppeln den Verzicht zusätzlich an eine regelmäßige, etwa jährliche, Bestätigung der angegebenen Wohnfläche durch die Versicherten.
Vor Vertragsabschluss lohnt sich dennoch ein genauer Blick in die Polizzenbedingungen, da der Umfang des Verzichts zwischen Anbietern unterschiedlich ausfallen kann.
Typische Irrtümer rund um den Hausratwert
Viele Haushalte orientieren sich beim Schätzen des Hausratwerts am ursprünglichen Kaufpreis einzelner Gegenstände oder an deren aktuellem Zeitwert nach Abnutzung. Für die Versicherungssumme zählt jedoch der Neuwert beziehungsweise Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, der heute für eine gleichwertige Neuanschaffung aufgewendet werden müsste. Dieser liegt bei älteren, aber noch funktionstüchtigen Gegenständen häufig deutlich über dem subjektiv empfundenen Wert.
Ein weiterer verbreiteter Irrtum betrifft Einbauten und fest installierte Ausstattung, etwa eine hochwertige Einbauküche oder ein eingebauter Kleiderschrank. Je nach Vertragsgestaltung fallen solche Einbauten teils unter die Gebäudeversicherung, teils unter die Haushaltsversicherung. Eine klare Abgrenzung zwischen beiden Policen verhindert sowohl Doppelversicherung als auch gefährliche Deckungslücken.
Elementarschäden und Einbruch richtig einschätzen
Neben Feuer- und Leitungswasserschäden zählen auch Einbruchdiebstahl sowie bestimmte Elementarereignisse wie Sturm oder Hagel zu den klassischen Gefahren einer Haushaltsversicherung. Auch hier gilt: Fällt die Versicherungssumme insgesamt zu niedrig aus, wirkt sich die proportionale Kürzung unabhängig davon aus, welche konkrete Gefahr den Schaden verursacht hat.
Manche Elementarereignisse, etwa Überschwemmung oder Erdbeben, sind nicht in jeder Basispolice automatisch enthalten und müssen gegebenenfalls gesondert eingeschlossen werden. Gerade in Regionen mit erhöhtem Risiko für bestimmte Naturereignisse lohnt sich daher eine gezielte Prüfung, welche Gefahren der gewählte Tarif tatsächlich abdeckt.
Besonders bei Einbruchdiebstahl verlangen Versicherer häufig einen detaillierten Nachweis der entwendeten Gegenstände, etwa über Kaufbelege, Fotos oder ein Wertgegenstandsverzeichnis. Eine regelmäßig aktualisierte Inventarliste erleichtert die Schadenabwicklung erheblich und kann im Streitfall auch die realistische Einschätzung des Gesamtwerts untermauern.
Erstrisikoversicherung als mögliche Alternative
Manche Versicherer bieten für bestimmte Gefahren, etwa Einbruchdiebstahl oder Elementarereignisse, eine sogenannte Erstrisikoversicherung an. Dabei wird auf die proportionale Kürzung bei Unterversicherung verzichtet, der Versicherer zahlt jedoch maximal bis zu einer vorher vereinbarten Erstrisikosumme, unabhängig vom tatsächlichen Gesamtwert des Hausrats.
Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn eine vollständige Neubewertung des gesamten Hausrats aufwendig erscheint, der Fokus aber klar auf einem bestimmten Risiko liegt. Allerdings ersetzt die Erstrisikodeckung keine umfassende Absicherung des gesamten Hausrats, weshalb sie meist nur ergänzend zu einer regulären Versicherungssumme sinnvoll ist.
Regelmäßige Überprüfung der Police
Da sich der Wert des Hausrats durch neue Anschaffungen oder Renovierungen laufend verändert, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme alle zwei bis drei Jahre. Einen umfassenden Einstieg in private und gesetzliche Absicherung bietet der Hauptratgeber zu ÖGK, SVS und Zusatzversicherungen.
Praktisch bewährt hat sich, die Überprüfung mit einem festen Anlass zu verknüpfen, etwa dem jährlichen Prämienschreiben des Versicherers oder einer größeren Anschaffung. So gerät die Anpassung der Versicherungssumme nicht in Vergessenheit, und eine schleichende Unterversicherung wird frühzeitig erkannt, bevor im Schadenfall unangenehme Überraschungen drohen.